Rechtsschutz sowie der Vorwurf eines Verbrechens
Hätten Sie es gewusst?
(Für eilige Leser:innen: scrollen Sie gleich nach unten und lesen Sie den rot markierten Text sowie meine Empfehlung).
Eine Rechtsschutzversicherung stärkt einem auch im Strafrecht den Rücken. Weshalb könnte es dennoch beim Vorwurf einer Straftat zu einer Leistungsverweigerung kommen?
Mit dem Vorwurf einer Straftat ist man schneller konfrontiert, als man denkt. Eine Ungeschicklichkeit genügt und eine dritte Person ist geschädigt. Dieser ist in erster Linie an der Erstattung des Schadens gelegen – aber sie ruft auch die Polizei. Die Polizei hat aber nun nicht die Aufgabe, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, sondern strafrechtlich zu ermitteln. Es vorteilhaft, zumindest über ein Mindestmaß an Basiswissen im Strafrecht zu verfügen. Ich möchte daher mit einem vereinfachten Überblick beginnen, damit alle Leser:innen auf demselben Stand sind.
Im Wesentlichen gibt es drei Kategorien von Straftaten
Vergehen = Minderschwere Straftaten (laut StGB). Als Mindeststrafe ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr vorgesehen. Diebstahl, wofür es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe geben kann, ist hier ein gutes Beispiel. Es kommt also auf die Schwere der Tat an.
„Vorsatzdelikt“ = Darunter fallen Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden. Es ist eine nicht angestrebte Auswirkung des eigenen Handelns, was ebenfalls bestraft werden muss, aber eben in anderem Umfang. Beispiel: Beim Streit mit Nachbarn kommt es zur körperlichen Auseinandersetzung, bei dem Nachbar A hinfällt und sich das Genick bricht (bedeutet mindestens Körperverletzung); stirbt dieser, wird man Nachbar B wegen Totschlags anklagen.
Was hat das mit Rechtsschutz zu tun?
Vorsatzdelikte und Verbrechen sind im privaten Rechtsschutz (z. B. § 26 ARB) nicht versichert. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich wirklich um ein Vorsatzdelikt oder ein Verbrechen handelt. Es genügt der Vorwurf, damit dieser Ausschluss des Versicherungsschutzes greift. Wofür letztendlich die Strafe verhängt wird, zeigt sich mitunter erst ganz am Ende des Gerichtsverfahrens. Es ist also besser, am Anfang die Weichen zu stellen und zu klären, was versichert ist und was nicht!
Wofür nun eine Rechtsschutzversicherung?
Damit man sich verteidigen kann!
Beispiele aus der Praxis
Nehmen Sie eine Erzieherin oder Erzieher im Kindergarten. Die Eltern eines dreijährigen Mädchens zeigen diese/n wegen eines sexuellen Übergriffs an. Der Erzieher oder die Erzieherin haben eine Erzählung des Kindes falsch interpretiert
Nehmen Sie einen jungen Polizisten, der am Rand im Rahmen einer Demonstration in eine körperliche Auseinandersetzung gerät und dabei den Gegner bei der Selbstverteidigung unglücklicherweise lebensgefährlich verletzt.
Ein Fall aus unserer Praxis als Versicherungsmakler im Jahre 2022
Dieser Fall hat sich tatsächlich im letzten Jahr bei einer unserer jungen Kundinnen so ereignet.
Die junge Frau tritt angeblich ohne sich umzuschauen auf die Straße. Ein Fahrradfahrer muss ausweichen und verletzt sich dabei minderschwer. Schmerzensgeld und die zu Schaden gekommenen Kleidungsstücke sowie das Fahrrad ersetzt die private Haftpflichtversicherung. Soweit so gut!
ABER JETZT KOMMT ES!!!
Die Polizei, die den Unfall aufnimmt, stellt Strafanzeige gegen unsere junge Kundin wegen fahrlässiger Körperverletzung und (man glaubt es kaum!) die junge Frau wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ohne Verhandlung nach Aktenlage per Strafbefehl zu 20 Tagessätzen verurteilt. Die Kundin hat aufgrund des integrierten Strafrechtsschutzes in Ihrer Rechtsschutzversicherung die Chance sich gerichtlich zu wehren. Die Rechtsschutzversicherung – in diesem Fall die AUXILIA übernimmt sämtliche Kosten des Verfahrens sowie für die Rechtsanwältin.
Schutz ist möglich
Die strafrechtliche Deckung einer Rechtsschutzversicherung kann erweitert werden, z. B. einen Spezial-Straf-Rechtsschutz auf Vorsatzdelikte erweitern.
Ein Problem bleibt in diesem Zusammenhang. Verbrechen, denn der Schutz gegen diese Vorwürfe ist bei vielen Anbietern auch in den erweiterten Deckungen nicht mit enthalten.
Die von uns erhältlichen Deckungskonzepte erhalten Sie bei uns und diese sehen auf Wunsch auch bei vielen Verbrechensvorwürfen den notwendigen Versicherungsschutz vor
Empfehlung
Guter Versicherungsschutz! Lassen Sie Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung von uns überprüfen oder lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen. Gerne sind wir für Sie da.
Schreiben Sie an assetsecur@sieveking.de oder reservieren Sie Ihren kostenfreien Informationstermin als Video-Call
Mit frischen Grüßen!
Mario Bartosch ist mit der AssetSecur GmbH seit fast zwei Jahrzehnten als unabhängiger Versicherungsmakler für die Buchbranche mit besonderer fachlicher Expertise für betriebliche Vorsorgethemen, mit hervorragender Vernetzung wie u. a. zum Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder zur Presse-Versorgung.